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Ratgeber

DVD mit Kopierschutz erstellen

Aktualisiert am von vinett-video Mediaservice

Gelegentlich werden wir gefragt, ob wir DVDs mit Kopierschutz erstellen können. Mit einem Kopierschutz möchte man die unberechtigte Vervielfältigung verhindern. Anders als bei anderen Verschlüsselungsverfahren sollen hier die Daten jedoch gelesen, also abgespielt werden können.

Spricht man im Zusammenhang mit DVDs von Kopierschutz ist meist CSS, das Content Scrambling System gemeint, mit dem handelsübliche DVDs vor dem Kopieren geschützt werden sollen.

Können Privatanwender Ihre DVDs vor dem Kopieren schützen?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Erstens stellt CSS keinen wirksamen Schutz mehr dar, da das Verfahren bereits in den 90er Jahren erfolgreich umgangen wurde und es heute zahlreiche Tools gibt, die trotzdem ein DVD-Kopie ermöglichen.

Ein weiterer Umstand ist, dass der Disk-Key (essentieller Bestandteil von CSS) nur beim Pressen durch einen entsprechenden Glasmaster auf die spätere DVD hinterlegt wird. Dies ist mit einem DVD-Brenner nicht zu bewerkstelligen, da der Key in einem Bereich geschrieben ist, wo ein Brenner keinen Zugriff hat.

Während CSS bei größeren Stückzahlen durch einen Dienstleister hinzugefügt werden kann, der hierfür auch entsprechende Lizenzgebühren entrichtet, ist ein Kopierschutz für geringe Stückzahlen nicht wirtschaftlich.

Gibt es andere Möglichkeiten als CSS?

Es gibt auch andere Wege einen Kopierschutz auf DVD Rohlinge zu brennen. Beispielsweise werden bei einem Verfahren absichtlich fehlerhafte Sektoren erzeugt, die einem DVD Brennern vorgaukeln, die DVD wäre an der Stelle defekt und damit nicht kopierbar. Der Brenner gibt dann normalerweise auf, wenn ein Sektor nach mehreren Versuchen nicht korrekt gelesen werden kann. Dieses und ähnliche Verfahren haben allerdings oft mit Kompatibilitätsproblemen beim Abspielen zu kämpfen und sind daher nicht zu empfehlen.

Insgesamt ist die Wirksamkeit eines Kopierschutz fraglich, da es bisher immer Möglichkeiten gefunden wurden, diese zu umgehen. Rechtlich betrachtet ist eine unerlaubte Vervielfältigung gemäß § 106 UrhG ohnehin nicht erlaubt und strafbar.