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VHS-Kopierschutz Mechanismen - Funktionsweise und rechtliche Lage

Aktualisiert am von vinett-video Mediaservice

Wer noch alte VHS-Kassetten hat und diese gern für den privaten Gebrauch archivieren und kopieren will, stößt vor allem bei gekauften Filmen auf ein Problem: den VHS-Kopierschutz. Die Frage, die sich aufdrängt, lautet: Kann man diesen Kopierschutz zum Zweck einer Privatkopie umgehen? Um dies zu beantworten, muss man einerseits verstehen, wie der Kopierschutz funktioniert, und anderseits sollte man sich über die rechtliche Lage informieren, bevor man eine Umgehung anstrebt.

Im folgenden Beitrag haben wir wichtige Infos zum Kopierschutz bei VHS zusammengestellt.

Wie funktioniert der VHS-Kopierschutz?

Der VHS-Kopierschutz ist fast so alt wie die Videokassette selbst. Nachdem Filme zum Kauf angeboten wurden und das Abspielen in den eigenen vier Wänden beliebter wurde, begann auch das Geschäft mit illegalen Raubkopien. Jedoch ist das Kopieren und die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf eines erworbenen Films damals wie heute illegal. Dementsprechend entwickelte die Firma Macrovision im Jahr 1983 den ersten Kopierschutz für VHS-Kassetten, der bis zuletzt im Einsatz war. Aber wie genau funktioniert dieser Kopierschutz?

Räumen wir zunächst mit einem sehr beliebten Missverständnis auf. Der Kopierschutz ist nicht die Aufnahmesperre der Videokassette. Gern wird das kleine Plastik-Plättchen an der Unterseite der Kassette mit dem Kopierschutz verwechselt. Dieses sorgt jedoch nur dafür, dass der auf der Kassette befindliche Film nicht (aus Versehen) durch einen anderen überspielt werden kann. Der Kopierschutz, der das Kopieren einer Kassette auf eine andere unterbindet, ist auf dem Band der VHS-Kassette hinterlegt und kann hingegen nicht einfach ausgeschaltet werden.

Der Macrovision Kopierschutz

Der Macrovision Kopierschutz für VHS ist auf dem Band in der Videokassette selbst enthalten. Das Prinzip dahinter ist im Grunde sehr einfach. Auf dem VHS-Band werden Störsignale hinterlegt, die das Gerät, mit dem eine Kopie angefertigt wird, verwirren. Damit die Störsignale empfangen werden, muss das Gerät mit der sogenannten Automatic-Gain-Control-Schaltung versehen sein. Die Schaltung wurde ab 1985 pflichtgemäß in jedes VHS-Gerät verbaut. Lediglich Geräte, die älter sind, bleiben vom Macrovision Kopierschutz unbeeinflusst. Während des Kopiervorgangs vermitteln die Störsignale der AGC Schaltung, dass die Helligkeit des kopierten Videos angepasst werden muss, sodass das Bild der fertigen Kopie am Ende permanent zwischen zu hell und zu dunkel schwankt. Die Kopie ist damit unbrauchbar.

Darf man den Kopierschutz VHS umgehen?

Diese Frage stellen viele Film-Fans, die alte Streifen, welche nicht auf DVD erschienen sind, digitalisieren und für den privaten Gebrauch archivieren wollen. In Internet-Foren wird das Thema heiß diskutiert und nicht immer ist man sich einig.

Fakt ist, dass die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material illegal ist. Allerdings argumentieren viele Nutzer mit dem gesetzlich gegebenen Recht auf eine Privatkopie, also eine Kopie, die nur für den privaten Gebrauch (nicht für eine Veröffentlichung oder den Verkauf) hergestellt wird.

Aber: Dieses Recht gilt nur dann, wenn das kopierte Medium nicht über einen Kopierschutz verfügt. Wer einen Kopierschutz knackt, der ist nicht mehr vom Recht auf eine Privatkopie geschützt. Somit ist das Umgehen des Kopierschutzes auf eine VHS-Kassette tatsächlich illegal.

Lücken im Gesetz?

Diese rechtliche Lage ist für alle, die alte, nicht auf DVD erhältliche Filme aus ihrer VHS-Sammlung archivieren möchten, sehr ärgerlich. Wer ein wenig recherchiert, der findet jedoch häufig verschiedene Tipps, die das Umgehen des VHS-Kopierschutzes trotzdem ermöglichen. Aber sind diese „Lücken“ im Gesetz wirklich nutzbar?

Alte Videorekorder ohne AGC verwenden

Eine Methode, die häufig empfohlen wird, ist die Verwendung eines alten Videorekorders, der vor der Einführung der AGC Schaltung hergestellt wurde. Diese Geräte können die Störsignale des Macrovision Kopierschutzes nicht aufnehmen und somit kann man mit ihnen auch geschützte VHS-Kassetten problemlos umgehen. Rechtlich ist diese Lösung tatsächlich eine Lücke, denn der Besitz eines alten Recorders ist nicht illegal und ein aktives Knacken oder Umgehen des Kopierschutzes ist nicht gegeben.

Videostabilisator, Videoprozessor oder Decoder

Ein Videostabilisator, Videoprozessor oder Decoder ist ein spezielles Gerät, das man zwischen Abspielgerät und Aufnahmegerät schaltet und das die Störsignale des VHS-Kopierschutzes aus dem vom Abspielgerät gesendeten Signal herausfiltert. Bis 2003 wurden solche Geräte offen verkauft, seit einer Gesetzesänderung ist der Verkauf jedoch illegal. Der Besitz ist hingegen weiterhin erlaubt und einige Bastler bauen die Filter-Geräte gar selbst. Wie genau es sich mit Kopien, die unter Einsatz dieses Gerätes angefertigt werden, verhält, ist rechtlich nicht geklärt. Da man im Grunde den Kopierschutz aktiv umgeht, besteht hier ein Risiko.

Methoden bei der Digitalisierung

Wer im Netz nach Lösungen sucht, der findet häufig verschiedene Tipps, mit denen man den Kopierschutz bei einer Digitalisierung der Videokassette knacken kann. Diese Verfahren zum Umgehen des VHS-Kopierschutzes sind in der Regel jedoch kompliziert und vor allem ganz klar illegal.

Was also tun bei kopiergeschützten VHS Kassetten?

Darf man nun den Kopierschutz einer VHS umgehen? Am Ende muss das Fazit leider lauten: Wer nicht über einen Videorekorder ohne AGC verfügt oder riskieren will, sich einen Videostabilisator zu besorgen, der wird akzeptieren müssen, dass alte VHS-Kassetten nicht kopiert werden dürfen.

Das ist gerade bei Filmen, die noch nicht auf DVD erhältlich sind sehr schade. In diesen Fällen bleibt einem wohl nur übrig, auf eine baldige Veröffentlichung zu hoffen oder, falls der Film im Ausland auf DVD erschienen ist, auf eine Version ohne deutsche Tonspur zurückzugreifen.

Hinweis: Der Artikel stellt keine Anleitung zum Umgehen von Kopierschutz-Mechanismen dar, sondern klärt lediglich die Rechtslage. Die vinett-video Mediaservice GbR distanziert sich von Raubkopien und wird diese auch nicht anfertigen.

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